IT-Recht“IT-Recht” fasst alle Besonderheiten der Informationstechnologie zusammen. Schwerpunkte des IT-Rechts sind insbesondere Rechtsfragen der Soft- und Hardware, der Medien, des Wettbewerbs und zu Themen des Internet. Die einzelnen Rechtsgebiete überschneiden sich häufig. Dabei bieten wir unseren Mandanten eine IT-branchenspezifische, umfassende Rechtsberatung in allen sich ergebenden Rechtsfragen an: - EDV-Recht (z.B. Projektverträge, Software-/ Hardwarevertrieb, Lizenzvertragsrecht, Wartungs-/ Pflegeverträge, Pflichtenheft, Gewährleistung & Haftung)
- Internet-/ Onlinerecht (z.B. Verteidigung gegen Abmahnungen, Informationspflichten, Recht der Datenbanken, Datenschutzrecht, gewerblicher Rechtsschutz)
- Medienrecht (z.B. Multimediaverträge, Äusserungsrecht, Bildrecht)
- Wettbewerbsrecht (z.B. Abmahnung von Wettbewerbern, Werberecht).
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