EDVEDV-Recht oder Computerrecht umfasst nicht nur einzelne Fragen der Erfüllung von Software- oder Hardwareverträgen. Im Rahmen der Projektierung beraten und vertreten wir Ihre Projekte von der Planung, der Angebotserstellung zu Vertragsverhandlungen bis zur Schlussabnahme und anschliessenden Wartungs- oder Pflegevereinbarungen. Natürlich können wir vorhandene Abläufe auf rechtliche Effizienz prüfen und Ihnen rechtspraktische Lösungen an die Hand geben. Andererseits beraten und vertreten wir auch Anwender von Soft- und Hardware und setzen Ihre Ansprüche durch. So sind wir beispielsweise in den nachfolgenden Schwerpunkten aktiv: - Software- und Hardwarevertragsgestaltung (auch Softwarepflegevertragsrecht, Softwareüberlassungs- und Lizenzrecht, Hardwarekaufvertrag, Servicevertrag, Supportvertragsrecht, Wartungsvertragsrecht, Hotlinevertäge, Fernwartung, Providervertrag, Freewarevertrag, Sharewarevertrag, GPL-Recht, Quellcodevereinbarungen, Gehaimhaltungsabreden),
- Vertriebsrecht,
- Projektverträge,
- Subunternehmer- und Auftragsrecht,
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen,
- Datenschutzrecht,
- Unternehmungsgründungsrecht und -nachfolgerecht.
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